Nach der Geburt bricht eine ganz neue Welt über dich herein – und oft ist da niemand, der einfach vorbeischaut, kocht, die Wäsche macht, die Geschwisterkinder beschäftigt oder einfach fragt: „Wie geht es dir eigentlich?“
Ich war selbst in dieser Situation. Keine Familie in der Nähe, kein Netz, das mich auffängt. Ich weiß, wie das sich anfühlt – und ich weiß auch, dass viele Frauen gar nicht wissen, dass es für genau diese Situation eine Lösung gibt, die von der Krankenkasse mitgetragen werden kann: Unterstützung durch eine Mütterpflegerin.
In diesem Artikel erkläre ich dir, was eine Mütterpflegerin macht, wann die Krankenkasse zahlt, wie du den Antrag stellst – und was du tun kannst, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Wichtiger Hinweis: alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen von mir nach aktuellem Stand (siehe Veröffentlichungsdatum) zusammengestellt. Es handelt sich hierbei jedoch um keine individuelle Beratung und rechtlich bindende Informationen. Ich möchte dir eine grundsätzliche Übersicht bieten und das Thema näherbringen – bei konkreten Fragen und Bedarf wende dich bitte an die Mütterpflegerin, von der du gerne betreut werden möchtest, um deine konkreten und individuellen Fragen zu klären.
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Was ist eine Mütterpflegerin – und was macht sie bei dir zu Hause?
Eine Mütterpflegerin ist keine klassische Haushaltshilfe. Und sie ist auch keine Hebamme.
Sie liegt sozusagen dazwischen – und füllt genau die Lücke, die nach einer Geburt oft klafft.
Sie kommt zu dir nach Hause, schaut was du brauchst und übernimmt: Kochen, Einkaufen, Waschen, Geschwisterkinder betreuen, sich um dein Baby kümmern, während du schläfst, Begleitung zu Terminen uvm. Aber sie hört auch zu. Sie kennt das Wochenbett, sie kennt die Erschöpfung, sie kennt die stillen Momente der Überforderung, in denen man nicht mal weiß, was man eigentlich braucht.
Im Mittelpunkt steht dabei stets die Mutter – nicht der Haushalt, nicht das Kind allein, sondern die Frau, die gerade Enormes geleistet hat und jetzt Raum braucht, um wieder zu sich zu finden.Mütterpflegerinnen sind zertifiziert ausgebildet, haben in der Regel selbst Kinder geboren und wissen aus eigener Erfahrung, wovon sie reden. Sie führen keine medizinischen Tätigkeiten durch und stellen keine Diagnosen, das ist wichtig zu wissen.
Nicht nur im Wochenbett kann dich eine Mütterpflegerin unterstützen, sondern auch schon in der Schwangerschaft oder in den ersten Monaten oder sogar Jahren mit Baby. Falls du Hilfe brauchst, melde dich einfach bei der für dich passenden Mütterpflegerin und kläre ab, ob sie dich bei deinem konkreten Anliegen unterstützen kann.
Wird Mütterpflege von der Krankenkasse bezahlt?
Grundsätzlich in vielen Fällen: ja!
Unter welchen Voraussetzungen erfährst du jetzt. Zunächst wichtig zu wissen: Die Leistung wird bei den Krankenkassen als Haushaltshilfe beantragt und abgerechnet. Das ändert nichts daran, dass eine Mütterpflegerin weit mehr als eine Haushaltshilfe ist – aber so läuft es formal ab.
Die gesetzliche Grundlage sind zwei Paragraphen:
§ 24h SGB V – Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung
Dieser Paragraph greift, wenn du wegen Schwangerschaft oder Geburt deinen Haushalt nicht weiterführen kannst. Wird die Mütterpflege nach § 24h bewilligt, entstehen dir keine Kosten.
§ 38 SGB V – Haushaltshilfe im Krankheitsfall
Dieser Paragraph greift, wenn du wegen einer Erkrankung deinen Haushalt nicht führen kannst. Hier bist du zuzahlungspflichtig: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Kalendertag.
Wer hat Anspruch auf Mütterpflege über die Krankenkasse? Die Voraussetzungen im Überblick
Grundsätzlich kann jede gesetzlich versicherte Frau Haushaltshilfe durch eine Mütterpflegerin beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das bedeutet konkret:
- Du bist gesetzlich krankenversichert
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt übernehmen (Partner/in im Urlaub oder in Elternzeit zählt als verfügbar – das ist ein häufiger Ablehnungsgrund, den viele nicht kennen)
- Es lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt (das Neugeborene zählt)
- Es liegt eine ärztliche Bescheinigung oder Verordnung vor
Was ist mit Privatversicherten? Bei privater Krankenversicherung muss die Möglichkeit einer Kostenübernahme direkt bei der jeweiligen Kasse angefragt werden, da sie vom Tarif abhängt.
Wie lange und wie viele Stunden zahlt die Krankenkasse?
Das ist eine Frage, die absolut individuell ist und zu der es keine Standardantwort gibt. Dauer und Umfang richten sich ganz nach deiner individuellen Situation. Die Unterstützung kann wenige Wochen bis mehrere Monate umfassen und auch die wöchentlichen Stunden variieren sehr je nach Fall. Die Krankenkasse entscheidet auf Basis des ärztlichen Attests und deiner Situation. Wenn der bewilligte Umfang nicht reicht, ist ein Verlängerungsantrag möglich.
Entsprechend ist es für dich wichtig, zunächst mit deinem Arzt bzw. deiner Ärztin zu besprechen, was du brauchst und dir das ärztlich bescheinigen zu lassen. Diese Bescheinigung wird dann zusammen mit dem ausgefüllten Antrag der Krankenkasse an deine Krankenkasse geschickt, die dann letztlich entscheidet.
So beantragst du Mütterpflege bei der Krankenkasse – Schritt für Schritt
1. Antragsformular anfordern
Das Formular für die Beantragung einer Haushaltshilfe bekommst du bei deiner Krankenkasse – im Online-Portal, per App oder telefonisch. Such auf der Website nach „Haushaltshilfe“ oder „Mütterpflege“.
2. Ärztliches Attest einholen
Dein/e Frauenarzt/Frauenärztin, Hausarzt/Hausärztin oder auch Orthopäden oder andere Fachärzte (je nachdem, um was es sich bei dir handelt) kann die Notwendigkeit bescheinigen. Auch eine mentale Überforderung kann als Indikation anerkannt werden – nicht nur körperliche Beschwerden.
3. Mütterpflegerin selbst suchen
Die Krankenkasse übernimmt in vielen Fällen die Kosten, stellt dir die Mütterpflegerin aber nicht. Du musst sie selbst organisieren. Manche Krankenkassen haben Partnerlisten – aber du kannst auch eigenständig suchen und eine Mütterpflegerin vorschlagen. Wie deine Krankenkasse damit umgeht, ist auch wieder sehr individuell – hierzu kann dich sicher auch die Mütterpflegerin deiner Wahl beraten.
Wenn du die Mütterpflegerin bereits vor Antragstellung kennst, kannst du sie direkt ins Antragsformular eintragen, was sehr empfehlenswert ist.
4. ausgefüllten Antrag plus ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen
Wenn du alles zusammen hast, kannst du die Unterlagen bei deiner Krankenkasse einreichen. Diese prüft den Antrag und du erhältst eine Bewilligung oder auch eine Ablehnung. Manchmal werden auch Informationen oder Unterlagen nachgefordert. Wie lange der Prozess dauert, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich – von einem Tag bis zu ein paar Wochen ist alles möglich.
Was tun, wenn die Krankenkasse ablehnt?
Leider passiert das. Krankenkassen lehnen Anträge manchmal ab oder bewilligen nur wenige Stunden – die Gründe hierfür können vielfältig sein – auch hier kann dich die von dir ausgesuchte Mütterpflegerin sicher beraten.
Was dann helfen kann: Widerspruch einlegen, eine erneute ärztliche Bescheinigung mit konkreten Diagnosen besorgen und direkt bei der Krankenkasse nachfassen.
Und wenn es trotzdem nicht klappt:
Auch das kann leider passieren. Du kannst Mütterpflege jedoch auch privat in Anspruch nehmen.
Die gute Nachricht: Die Kosten für Mütterpflege können unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden (§ 35a EStG). Das macht eine private Finanzierung wenigstens ein Stück tragbarer – gehe hier am besten in Klärung mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin und bringe in Erfahrung, ob dies in deinem Fall möglich ist oder nicht.
Die Stundensätze von Mütterpflegerinnen variieren, frage hier am besten bei der von dir gewünschten Mütterpflegerin nach.
Warum ich das Thema Mütterpflege so wichtig finde
Wir hatten bei unseren Kindern keine familiäre Unterstützung. Niemand, der einfach mal vorbeikam. Ich kenne dieses Gefühl, wenn man merkt: ich kann nicht mehr – und trotzdem muss ich. Es zermürbt. Nicht dramatisch, nicht auf einen Schlag, sondern still und stetig.
Ich wünschte, ich hätte damals gewusst, was eine Mütterpflegerin leisten kann. Und ich wünschte, ich hätte gewusst, dass die Krankenkasse unter Umständen dafür aufkommt.
Denn das muss nicht sein. Es gibt diese Unterstützung und du kannst sie in Anspruch nehmen. Glücklicherweise gibt es immer mehr Mütterpflegerinnen und auch das Bewusstsein dafür, wie wichtig Unterstützung ist, wächst immer mehr. Egal ob in Schwangerschaft, Wochenbett oder danach – wenn du Hilfe brauchst, dann informiere dich über Angebote in deiner Nähe. Qualifizierte Mütterpflegerinnen findest du z.B. über den Mütterpflege Deutschland e.V. – MDEV.
Heute ist Mütterpflege ein Teil meiner Arbeit – weil ich weiß, was Unterstützung in dieser Zeit wert ist.
Du möchtest selbst Mütterpflegerin werden?
Wenn dich die Arbeit als Mütterpflegerin interessiert – hier findest du die Ausbildung, die ich selbst habe und sehr empfehlen kann:
👉Ausbildung zur Mütterpflegerin
Es werden bei meinem Ausbildungsinstitut außerdem weitere Ausbildungen angeboten, die viele sinnvoll kombinieren, beispielsweise:
- Doula-Ausbildung
- Ganzheitliche Still- und Laktationsberaterin
- Kursleitung für Geburtsvorbereitung & HypnoBirthing
👉 Alle Ausbildungen findest du unter diesem Link.
Du suchst eine Mütterpflegerin in Karlsruhe?
Ich begleite Familien rund um Karlsruhe persönlich im Wochenbett. Wenn du dich fragst, ob meine Begleitung das Richtige für dich ist, schau gerne hier vorbei:
👉 meine Mütterpflegeangebote in Karlsruhe
Außerdem kannst du dich gerne auf der Seite unseres Mütterpflege Karlsruhe Netzwerks umsehen, wo du auch Kolleginnen aus der Region findest:
👉 Mütterpflege Netzwerk Karlsruhe




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