Kosten der Mütterpflege können von der Krankenkasse übernommen werden
Die Kosten für Mütterpflege können in bestimmten Fällen von der Krankenkasse übernommen werden.
Dazu musst du einen Antrag auf Haushaltshilfe nach § 24h oder § 38 SGB V stellen.
Ob und wie schnell genehmigt wird, hängt stark von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Einige machen es unkompliziert – andere leider nicht. Wir klären gemeinsam, wie die Chancen stehen und was du brauchst!
Informationen zur Beantragung gibt es weiter unten und auch beim Mütterpflege Deutschland e.V. Außerdem helfe ich dir gerne.

Mögliche Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten von Mütterpflege durch deine Krankenkasse:
Gründe für eine Kostenübernahme der Krankenkasse können beispielsweise sein:
während der Schwangerschaft
vorzeitige Wehen, Blutungen, psychische Belastungen, Schwangerschaftsübelkeit, eine verordnete Bettruhe, Risikoschwangerschaft, Rückenschmerzen, Symphysenschmerzen Prophylaxe von Früh und-/oder Fehlgeburten,…
aufgrund der Geburt
Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, Geburtsverletzungen, Kaiserschnitt, Komplikationen bei der Geburt, hoher Blutverlust, …
im Wochenbett und ersten Lebensjahr deines Babys
wiederkehrender Milchstau, Bewegungseinschränkungen durch Geburtsverletzungen, Wochenbettdepression, Schwierigkeiten beim Stillen, akute Belastungsreaktionen aufgrund von psychischen Belastungen bei der dir als Mama (z.B. Ängste, Schwindel, Herzrasen, Beckenbodenschwäche mit Folgebeschwerden wie Blasenschwäche,…) oder bei deinem Baby (z.B. Unruhe, anhaltendes Schreien, Auffälligkeiten beim Trinken, Apathie,…), Wochenflussstau, Eisenmangel oder -anämie, Entzündung von Geburtswunden, Brustentzündung, “Babyblues”, Erschöpfung, Hämorrhoiden, Überforderung o.ä.,…
Mütterpflege über die Krankenkasse: Ablauf der Beantragung
Grundsätzlich wird folgendes benötigt:
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Du hast eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit bestätigt (Gynäkologe/in, Hausarzt, Psychologe/in,…)
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Du kannst den Haushalt nicht selbst weiterführen – aus gesundheitlichen, psychischen oder körperlichen Gründen. Und keine andere im Haushalt lebende Person (z. B. Partner/in) kann übernehmen – z. B. weil kein Urlaub oder keine Elternzeit möglich ist.
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Du bist schwanger oder hast ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt (gilt auch für Neugeborene).
So läuft die Beantragung ab
1. Du holst dir eine Notwendigkeitsbescheinigung von deinem Arzt oder deiner Ärztin.
2. Ich kann dich bei der Formulierung und beim Ausfüllen des Antrags helfen.
3. Du reichst den Antrag bei deiner Krankenkasse ein.
4. Nach Bewilligung rechnet die Kasse direkt mit mir ab – du musst nichts vorstrecken.
Wichtig: Jeder Antrag ist individuell. Bei Unsicherheiten oder Ablehnung besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Wenn du Fragen hast oder gleich mit der Beantragung starten willst:
Melde dich frühzeitig, damit wir keine Zeit verlieren – besonders wichtig bei Geburtsterminen in Sichtweite.